Energetische Sanierungen
Es gibt verschiedene bauphysikalische Gründe, die zum Beispiel am Steildach für die Dämmung der Dachaußenseite, der Zwischensparren, der Dachinnenseite oder auch der obersten Geschossdecke sprechen. Diese Entscheidung fällen wir mit Ihnen gemeinsam ganz individuell. Ein häufiger Grund für die energetische Sanierung mit Hilfe einer Aufdachdämmung besteht auch darin, den unter dem Dach befindlichen Wohnraum während der Baumaßnahme ohne jede Einschränkung nutzen zu können.
Auch Flachdächer werden von uns selbstverständlich fachmännisch gedämmt und tragen wesentlich dazu bei, die Heizenergiekosten für Sie als Eigentümer bzw. Ihre Mieter zu senken.
Die Dämmung der Fassade durch hinterlüftete Systeme ermöglicht den Verzicht auf das brennbare Polystyrol, auch Styropor genannt. Nicht brennbare Dämm-Materialien in Kombination mit Vorhangfassaden haben sich seit Jahrzehnten bewährt und lassen Sie ruhig schlafen. Vorhangfassaden bleiben dauerhaft schön, sie müssen nicht alle paar Jahre neu gestrichen werden und anfallende Feuchtigkeit wird durch die Hinterlüftung zuverlässig abgeführt. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Leistungsübersicht im Punkt „Fassadenbekleidungen“. Bei der Dämmung der Gebäudeaußenhülle betrachten wir Ihr Objekt stets als Ganzes und besprechen mit Ihnen ausführlich, welche Maßnahmen sinnvoll sind und in einem guten Kosten-Nutzen-Verhältnis stehen.
Relevant sowohl in der energetischen Betrachtung als auch im Schadenpotential sind Wärmebrücken, die typischerweise an Bauteilübergängen auftreten. Die nachträgliche Wärmedämmung am Altbau muss daher immer sehr gut geplant und professionell durchgeführt werden, um vorhandene Wärmebrücken zu beseitigen und Bauteilschäden zuverlässig zu vermeiden.
Seit vielen Jahren kooperieren wir erfolgreich mit Bauingenieuren und Energieberatern und erreichen gemeinsam erstklassige Ergebnisse. Gern zeigen wir Ihnen erfolgreiche Sanierungsmaßnahmen, die wir durchgeführt haben. Die Dämmung der obersten Geschossdecke zählt zu den rentabelsten Wärmeschutzmaßnahmen überhaupt.
Eigentümer von Häusern, deren oberste Geschossdecken noch nicht gedämmt sind, sind nach der Energieeinsparverordnung zur Dämmung verpflichtet, sofern die Dachräume unbeheizt sind und auch das darüber liegende Dach keine Dämmschicht besitzt.
Wer bisher noch nicht gedämmt hat, muss dies übrigens bis spätestens Ende des Jahres 2015 nachholen. Die Dämmpflicht gilt sowohl für begehbare oberste Geschossdecken (zum Beispiel nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume) als auch für nicht begehbare Dachgeschossdecken (etwa nicht ausgebaute Spitzböden).
Die Bundesregierung hat mit ihren Aktionsplänen Energieeffizienz und Klimaschutz 2020 umfangreiche Fördermittel sowie steuerliche Erleichterungen in Aussicht gestellt, die die Realisierung der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes unterstützen. Vertrauen Sie unserer Sorgfalt, unserer Genauigkeit und unserer Erfahrung beim Thema energetische Sanierung und sprechen Sie uns an.
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